Vor fast genau einem Jahr hatte das Amtsgericht Dannenberg einen Jäger verurteilt, der einem Wolf den Fangschuss gab, nachdem das Tier zuvor durch einen anderen "Jagdscheininhaber" angeschossen wurde. Der Fall und das Urteil über den Wolfsabschuss sind seither intensiv diskutiert worden. Darf ein Jäger ein streng geschütztes Tier von seinem Leiden erlösen, wenn dieses erkennbar tödlich verletzt ist? Abseits rechtlicher Fragen sprechen hier sowohl einige Gründe dafür, als auch dagegen. Einerseits scheint es schwer erträglich, ein leidendes Tier über Stunden seinem Schicksal zu überlassen. Andererseits werden dem Jäger schwierige Fragen zur Beantwortung übergeben. Nicht selten wird sich nämlich der Gesundheitszustand eines Tieres nur schwer einschätzen lassen. Damit stünde man als Jäger mit der Entscheidung für einen Fangschuss immer mit dem einem sprichwörtlichen Bein im Gefängnis.
Das jetzt ergangene Berufungsurteil des Landgerichts Lüneburg in dem Fall des Wolfsabschusses beinhaltet wenigstens eine Handlungsanweisung für die Praxis: Es bestätigt die Verurteilung und gebietet damit jedem Jäger in Zukunft, das Töten streng geschützter Arten auch bei tödlichen Verletzungen zu unterlassen. Zwar steht das Urteil des Landegerichts nicht in Stein gemeißelt. Ein anderes Gericht könnte einen ähnlichen Fall abweichend bewerten. Auch ein noch denkbares Revisionsurteil könnte eine andere Rechtsansicht zu Tage bringen. Für den Moment zeigt aber jener Präzedenzfall, dass eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Naturschutzrecht handfest zu befürchten ist, wenn man sich anders verhält.
Abseits der praktischen Auswirkungen halte ich das Urteil auf rechtlicher Grundlage für richtig. Letztendlich gibt es keinen Rechtfertigungsggrund, der dem Jäger das Töten eines schwer verletzten, streng geschützten Tieres erlaubt. Wer als Jäger in eine ähnliche Konfliktsituation kommt, kann sich jetzt insoweit aber auch von der moralischen Verantwotung freisprechen, das Tier von seinen Leiden erlösen zu müssen. Diese rechtliche Ausgangslage und Sichtweise ist zwar schwer mit unseren Werten von Waidgerechtigkeit und Tierschutz zu vereinbaren, wonach es gilt, gequältes Wild möglichst schnell zu erlegen. Das entzieht sich aber unserem Verantwortungsbereich. Wenn die Gesellschaft auf diese Weise mit streng geschützten Arten umgehen will, ist es nicht mehr unser Bier. Fertig ab.
Womöglich wäre ein anderes Urteil für die Jägerschaft mit weitaus größereren Problemen verbunden gewesen. Es hätte uns moralisch verpflichtet, den Fangschuss anzutragen und uns gleichzeitig ein hohes Risiko auferlegt richtig abschätzen zu müssen, wie schwer das Tier im Einzelfall verletzt ist.
So sind nun die Fronten für's erste geklärt. Sicherlich ging das in gewisser auf Kosten des Schützen, der diese nicht leichten Fragen binnen kurzer Zeit für sich zu beantworten hatte. Dabei handelte er ausschließlich in guter Absicht, was sowohl das Amtsgericht Dannenberg, als auch das Berufungsgericht zu seinen Gunsten feststellte: "Wir haben hier keinen wilden Jägermann, der auf alles schießt, was kreucht und fleucht", meinte die jetzt Vorsitzende Richterin Philipp. Das drückt sich im Strafmaß aus: Möglich wäre Haft bis zu fünf Jahren gewesen. Schlussendlich verblieb es aber bei einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro. Diese Höhe dürfte das Gericht nicht zuletzt deswegen festgesetzt haben, um unter einer Strafe von 60 Tagessätzen zu bleiben. Diese hätten wohl den Entzug des Jagdscheins und der waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Folge gehabt.
Künftige Schützen dürften wohl weniger glimpflich davon kommen.
Trotzdem bleiben offene Fragen, bisweilen pragmatischer Art. Einzige Handlungsoption dürfte es nunmehr sein, einen Tierarzt zu verständigen. Nur: Macht der sich nicht genauso strafbar, wenn er sich entschließt, das Tier einzuschläfern? Wenn es für einen Jäger keinen rechtlichen Rechtfertigungsgrund gibt, dann sehe ich einen solchen für einen Tierarzt genauso wenig. Es scheint, als müsse hier der Gesetgeber tätig werden. Das dürfte auch mit Blick auf die anfallenden Kosten gelten. Denn wer bezahlt den Tierarzt nach unter Umständen aufwändiger Operation? Der Staat unter aufopferungsrechtlichen Gesichtspunkten? Denkbar. Der den Tierarzt rufende Jäger als Auftraggeber? Nicht ausgeschlossen. Damit kann man jedem Jäger auch nur dazu raten, nicht selbst den Tierarzt zu rufen, sondern bei verletzten, streng geschützten Arten stets die Behörden zu verständigen. Zwar verzögert das schnelle Hilfe. Aber das ist nunmal nicht unser Bier.
Mehr zum Thema:
- Jäger für Fangschuss auf Wolf verurteilt
- Nachtrag zur Verurteilung des Wolfsschützen
- Jäger müssen Wölfe leiden lassen - landeszeitung.de vom 24.11.2010




2 Kommentare:
Ein guter Kommentar!
Um der Dramatik etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen: der Jäger sah kein "stundenlanges Leiden" sondern entschloss sich nach 5 Minuten zum Fangschuss. Danach war das Tier bis zum Ende der Jagd regungslos. Der Veterinär schloss nicht aus, dass das Tier bewußtlos war.
Es gibt keine Gesetzeslücke, wer berechtigt ist über den "Gnadentot" eines Wolfes zu entscheiden. Nach Naturschutzgesetz ist dies die Naturschutzbehörde. Diese greift bei ähnlichen Gelegenheiten immer schon auf den Amtstierarzt zu. Was man mancherorts verbessern kann, ist die Meldekette. Jagden finden oft am Wochenende statt, wo die Behörden geschlossen sind. Niedersachsen hat innerhalb des neuen Wolfsmanagementplanes darauf reagiert und im Anhang alle wichtigen Kontaktadressen niedergeschrieben.
Übrigens: Ich war als Prozessbeobachter in Lüneburg und habe mich bei der Zeugenvernehmung des Jagdleiteres geschämt ein Jäger zu sein. Mit welcher Naivität und Unwissenheit dieser Leiter einer gemeinschaftlichen Jagd über Gesetze lamentieret war geradezu peinlich. Angesichts soviel Wissenslücken habe ich dort nur eines mitgenommen: Gäbe es eine Eignungsprüfung für die Ausrichtung gemeinschaftlicher Jagden, würde der Tierwelt einiges an Schaden erspart bleiben.
Markus Bathen, NABU Wolf-Projekt
Wer im Zweifel die Rechnung zahlt ? Darüber brauch man sich keinen Kopf machen ! Die meisten Tierärzte wissen das es darüber einen Fond gibt der für Wildtiere aufkommt ! Spätestens die Tierklinik ! Dieser Jäger ist zu glimpflich davon gekommen ,der entzug des Waffenscheins und somit entzug des Jagdrechtes wäre das mindeste !!! Wer schützt uns und unsere Kinder vor solchen Helden ? Solche " Jagdärsche " haben im Wald nichts mehr verloren . J.Richert
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