otto "Hege ist kein Flickenteppich" mahnt die deutsche Jägerschaft auf dem Bundesjägertag in Templin aktuell die Einheit des Jagdrechts in Deutschland an. Neben der drohenden Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland steht das Wildschwein im Zentrum der Diskussionen der rund 600 Deligierten.Langsam greifen sie um sich, die spürbaren Auswirkungen der Föderalismusreform. In Rheinland-Pfalz sind die Buchstaben des neuen Jagdrechts schon in eine erste Form gebracht. Im Saarland gibt es handfeste Stellungnahmen im Koalitionsvertrag. Und auch aus Hessen und Sachsen machen sich erste Bestrebungen bemerkbar, das Jagdrecht zu erneuern.
Dabei zeigt sich, dass es für uns Jäger teilweise um elementare Fragen geht, die man neu regeln will. Und es scheint so, als würden sich meine Worte bewahrheiten, mit denen ich auf die Gefahr aufmerksam machen wollte, dass Landespolitiker aus der Bestrebung heraus, für bundesweites Aufsehen zu sorgen, mit ihren Regelungen über das Ziel hinausschießen könnten. Daneben tritt spürbar der Reformeifer der Ministeriellen, die in den aktuellen Reformbestrebungen die Möglichkeit suchen, ihr Bild einer öknomischen Jagd von oben herab durchzusetzen.
Wieviel Kraft und Einsatz es fordert, solcherlei Schmarrn wieder aus den Paragrafenwerken heraus zu bekommen, hat man aktuell in Rheinland-Pfalz beobachten können. Zwar konnte der Landejagdverband Rheinland-Pfalz die schlimmsten der hanebüchenen Vorstellungen abwenden. Dies war jedoch nur mit beharrlicher Intervention möglich. Immerhin: Die Strahlkraft dieser Tatsache ist auch - in für Rheinland-Pfalz sonst unbekannter Manier - für den Rest der Republik von entscheidender Bedeutung. Denn damit wurde ein erster Maßstab gesetzt, der aufzeigt, wohin der Weg führt.
Demnach ist es konsequent, die Einheitlichkeit des Jagdrechts ins Zentrum des Bundesjägertages 2010 zu stellen. Es ist nämlich ohne Zweifel eines, wenn nicht sogar das jagdliche Thema der kommenden Jahre.
Umso unverständlicher scheint es, dass wir Jäger selbst bisher erst rund 70.000 Unterschriften gegen die Zersplitterung des Jagdrechts sammeln konnten. Zwar wird diese Zahl beim DJV als Erfolg gewertet, angesichts 320.000 Jagdscheininhaber in Deutschland ist das aber doch eher eine mickrige Beteiligungsquote. Hier gilt es nochmal nachzulegen!
Demgegenüber wirkt die Thematisierung der Schwarzwildbestände etwas bemüht. Die Problematik ist nicht neu und in diesem Jahr sicherlich nicht so dringlich, wie noch vor zwei Jahren. Vor allem haben die Bemühungen der Jägerschaft deutlich gezeigt, dass wir in der Lage sind, den Wildschweinbeständen Herr zu werden. Deshalb scheint es fragwürdig, dass man nu seitens des DJV dieses Thema als Problem präsentiert. Natürlich ist eine weitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit nicht verkehrt. Denn auch in Zukunft wird uns aufgrund des Klimawandels und dem damit verbundenen höheren Nährstoffeintrag das Schwarzwild weiter auf Trab halten. Trotzdem denke ich, es wäre besser, sich dieses Mal an das Thema Artenvielfalt anzuhängen. Aufgrund des "Jahres der Biodiversität" sind die Medien für diesen Stoff empfänglicher als sonst. Hier hätte man die Jagd einmal in einem ganz anderen, von der Öffentlichkeit sonst so nicht wahrgenommenen Licht darstellen können.
Für alle Interessierten stellt der DJV während des Bundesjägertages 2010 in Templin fortwährend die aktuellen Beschlüsse und Resolutionen auf seiner Internetpräsenz bereit.
Allzeit Ho Rüd! Ho!



4 Kommentare:
In der Tat, eines der wichtigsten Desiderate der schon Jahrzehnte *überfälligen* Jagdrechtsreform ist ein landestypisch angepasstes und differenziertes Jagdrecht, das den landschaftlichen und traditionellen Verschiedenheiten Rechnung trägt. Die Zeiten der Reichsjägerschaft sind seit 1945 vorbei; nur viele Jäger haben das immer noch nicht begriffen.
Carcano
Wenn nichts mehr hilft, kommt die Nazikeule?
Wird man denn jetzt auf Landesebene alle regionalen Besonderheiten von der Alb bis zum Odenwald, von der Zugspitze bis nach Würzburg, vom Westerwald bis in die Südpfalz berücksichtigen. War nicht das BJagdG ein rahmengesetz, dass den Bundesländern großen Spielraum zum ausfüllen lies? Werden die Länder jetzt tatsächlich regionale Unterschiede in ihren Gesetzesvorhaben aufgreifen, was ihnen wegen der Sperre des Bundesjagdgesetzes vorher nicht möglich war? Ich meine: Außer den Schalenwildreduktionsphantasien der Ministeriellen?
"War nicht das BJagdG ein Rahmengesetz, dass den Bundesländern großen Spielraum zum Ausfüllen lies?"
Nein, war es absolut nicht. Genau deshalb die Grundgesetzänderung in diesem Punkt.
Okay. Aber Mal im Ernst: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kann ich keine Änderung erkennen, die in irgendeiner Weise die regionalen Besonderheiten des Landes besonders berücksichtigt und damit eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder als sinnvoll erscheinen lässt. Deswegen sehe ich die Verlagerung der Kompetenzen auch eher als eine Hingabe auf dem Opfertisch der Föderalismusreform, damit die Länder auch mal etwas regeln dürfen und nicht völlig in der Luft hängen.
Ich bin sowieso gespannt, was das noch einen Hickhack mit dem lex-posterior-Grundsatz gibt.
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