Dienstag, 25. Mai 2010

Gehört der Wolf ins Jagdrecht?

Auch in Sachsen will man 2012 das Jagdrecht reformieren. Dort wird nun die Frage diskutiert, ob man den Wolf ins Jagdrecht einbeziehen soll. "Naturschützer" wehren sich.

Der Wolf ist weiter auf dem Vormarsch in Deutschland

Es mutet schon spaßig an, mit welchen berechenbaren Beißreflexen "Naturschützer" in Deutschland reagieren. Kaum spricht der sächsische Umweltminister Peter Kupfer von der Idee, den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen, schon tritt der NABU auf den Plan und bezeichnet das Ansinnen als "unsinnige Fehlentscheidung". Der NABU sieht es als Problem an, wenn man die sächsischen Revierinhaber zur Wolfshege verpflichten würde. Muss man das verstehen? Der NABU, der sich so sehr über die Rückkkehr des Wolfes freut, hat Angst vor der Hege des Wolfes? Der an Frechheit grenzende Erklärungsversuch des NABU-Landesvorsitzenden Bernd Heinitz: Die Jäger in Sachsen seien hierfür weder qualifiziert, noch motiviert.

Sehr geehrter Herr Heinitz!
Durch welche konkreten Maßnahmen stellen Sie eigentlich die Qualifikation der Mitglieder Ihres Verbandes für die Arbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes sicher? Wie streng sind die Prüfungsanforderungen? Sind diese mit denen der Jägerprüfung vergleichbar, wenigstens soweit es um Fragen des Naturschutzes geht?

Wieviel Zeit verbringen Ihre Mitglieder durchschnittlich in der von Ihrem Verband behüteten Natur? Wie hoch sind die durchschnittlichen finanziellen Aufwendungen eines Mitglieds für Naturschutzmaßnahmen neben dem an Ihren Verband zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag? Leisten Ihre Mitglieder eine der sächsischen Jagdabgabe vergleichbare Gebühr an das Umweltministerium?

Sehr geehrter Herr Heinitz!
Bevor Sie sich erdreisten, die Qualifikation und Motivation der sächsischen Jäger in Naturschutzfragen im allgemeinen und in Bezug auf den Wolf im besonderen in Zweifel zu ziehen, sollten Sie sich zu allererst an die eigene Nase packen und vor der eigenen Türe kehren. Im Gegensatz zu Naturschützern wie Ihnen, reden wir Jäger nicht, wir handeln. Ich kann mir ihre Aussagen nur so erklären, dass Sie Angst um Ihre eigenen (finanziellen) Pfründe haben. Denn wo kämen wir denn da hin, wenn sich plötzlich die Jäger in Sachsen als die besseren Wolfsexperten herausstellen, die die Arbeit ihrer ganzen Beauftragten am Ende obsolet macht. Richtig?



Was denn spricht gegen eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht? Seine Aufnahme bedeutet nämlich nicht automatisch seine Bejagung. In Deutschland werden weder Elche noch Wisente bejagt. Erst recht erlegt kein Jäger Wildkatzen, Luchse, Fischotter oder Greifvögel. Alle diese Tierarten haben aber eines gemeinsam: Sie sind gemäß § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterstellt. Verfolgt man die Entwicklung von Wildkatzen, Luchsen und Greifvögeln in Deutschland, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass die Unterstellung unter das Jagdrecht diesen Arten jedenfalls nicht geschadet hat.

Gehört nun der Wolf ins Jagdrecht? Ich will ganz ehrlich sein: Ich weiß es nicht und im Prinzip könnte es mir auch egal sein. Das Aufkommen des Wolfes ist für mich im Hunsrück eine Tatsache, die an meinen tagtäglichen Realitäten weit vorbeigeht. Und ich schätze, es werden auch noch Jahrzehnte vergehen, bis der Wolf tatsächlich bei uns seine Kreise zieht. Wenn es soweit überhaupt kommt. Allerdings geht es bei der Frage auch um den Punkt, Kompetenz in Naturschutzfragen zu zeigen, zu festigen und zu untermauern.

Dieses Feld sollten wir nicht "den Naturschützern" überlassen. Denn: Der Wolf ist in Deutschland angekommen. Nun geht es um die Frage, wer bei seiner Verbreitung und auch bei den damit aufkommenden Problemen ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Je mehr wir dieses Feld "den Naturschützern" überlassen, desto eher werden diese versuchen, einmal mehr die Spielkarte Wolf positiv zu besetzen und gegen die Jägerschaft auszuspielen. Schaffen wir es allerdings, uns als kompetente Ansprechpartner in Wolfsfragen zu etablieren, können wir den Prozess "Wolf in Deutschland" positiv mitgestalten und zugleich unsere naturschutzrechtliche Kompetenz unter Beweis stellen. Diese Kompetenz darf sich freilich nicht in darin erschöpfen, Abschussforderungen zu postulieren.

Gerade wir Jäger und unser Wild spüren die Folgen der Existenz des Wolfes unmittelbar. Damit sind die mit dem Wolf zusammenhängenden Fragen aber auch zu wichtig, um ihre Diskussion und Entscheidung anderen zu überlassen.

Daher: Wolf ins Jagdrecht! Wolfskompetenz schaffen, ausbauen, schulen! Jetzt!

Sonst nimmt es mit dem Wolf ein Ende, das wir vom Kormoran schon kennen. Und das wäre nicht gut. Weder für uns Jäger, noch für unser Wild, noch für den Naturschutz. Selbiger ist nämlich keine Einbahnstraße.

14 Kommentare:

Frank hat gesagt…

Hallo Hunsrückwilderer,
genau das waren auch meine Gedanken, als ich das unsägliche Gekrähe des Verbandshirsels Heini gelesen habe.

Was ich bloß nicht verstehe: An der Basis wird immer wieder von gelungenen Kooperationen von Nabu-Ortsverbänden und Jägern berichtet. Wieso haben die dann in ihren Landes- und Bundesverbänden solche unsäglichen Tröten sitzen?

Hunsrückwilderer hat gesagt…

Tja, dass sind Fragen, die man sich hoffentlich auch bei NABU und Co. einmal stellt.

whatthebirdsaid hat gesagt…

Guten Abend!

Ich frage mich, was es für den Wolf denn heißen würde, wenn er ins Jagdrecht fällt. Welche Konsequenzen hätte dies?

Gruß!

C.

Hunsrückwilderer hat gesagt…

Hallo!

Jedenfalls wären damit keine negativen Konsequenzen für den Wolf verbunden. Nur weil er dem Jagdrecht unterliegt, bedeutet das noch lange nicht, dass er auch bejagt werden darf. Eine Vielzahl von Tierarten sind zwar dem Jagdrecht unterstellt, obwohl sie als nach Naturschutzrecht besonders geschützte Art keine Jagdzeit haben (Bsp. Wildkatze, Luchs, Greifvögel).

Positive Auswirkungen sind hingegen zu erwarten. Der Wolf würde damit der Hegeverpflichtung durch die Jagdausübungsberechtigten unterliegen. Weiterhin könnten für Wolfsprojekte Mittel aus der sächsischen jagdabgabe verwendet werden. Neben diesen handfesten Vorteilen hätte die Aufnahme des Wolfes auch erhebliche Symbolkraft, um den Jägern ihre Verantwortlichkeit für den Wolf zu zeigen. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht würde man so die Jäger effektiv in Monitoring-Projekte einbinden können. Schließlich ist niemand soviel in Feld und Flur unterwegs, wie der Jäger vor Ort.

Darüber hinaus wird immer wieder der bessere Schutz des Wolfes durch angebliche schärfere Sanktionen im Jagdrecht behauptet: Das konnte ich bislang noch nicht nachvollziehen.

Um den Abschuss von Wölfen geht es jedenfalls nicht.

Gruß zurück!


T.

Carcano hat gesagt…

Den Quatsch mit der "Hegeverpflichtung" können wir getrost vergessen, und das weißt du auch selbst. Solche Nicht-Argumente disqualifizieren einen nur selber in der Diskussion. Als ob Jäger die anderen Prädatoren hegen würden (na gut, Fasanenaussetzung ist oft schon ein Beitrag zur aktiven Fuchshege...). Dessen ungeachtet gehört der Wolf ins Jagdrecht zurück, und ich hoffe, dass er dort auch landen wird. Und ja, Symbolkraft hätte das in der Tat.

Hunsrückwilderer hat gesagt…

Naja, dass jetzt kein Jäger anfangen würde, Ziegen zur Wolfsfütterung anzubinden, ist mir auch klar. Wenn sich NABU und Co. Ernst nehmen, dann wäre das ja wohl auch unerwünscht. Sehr wohl gehören zur "Hege" aber auch Maßnahmen, die nur mittelbar Einfluß auf die Entwicklung einer Tierart nehmen, so zB Maßnahmen zum Monitoring. Selbstverständlich setzt das nicht zwingend die Aufnahme ins Jagrecht voraus. Wer will, kann sich ja schon jetzt als Jäger entsrechend engagieren. Nur: Die Aufnahme ins Jagdrecht würde diese Bereitschaft erhöhen und wegen der Hegeverpflichtung auch gewissermaßen festschreiben, auch wenn damit zugegebenermaßen keine Zwänge verbunden sind. Ich sprach es an: Symbolkraft.

Carcano hat gesagt…

"Darüber hinaus wird immer wieder der bessere Schutz des Wolfes durch angebliche schärfere Sanktionen im Jagdrecht behauptet: Das konnte ich bislang noch nicht nachvollziehen."

Fall der bei Alfeld erlegten Wölfin Bärbel. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren mußte nach guter Verteidigung wegen zwar durchsichtigster, aber nicht zu widerlegender Schutzbehauptungen damals eingestellt werden, aufgrund der Rechtslage und des schlechteren Schutzes nach BNatSchG:

Einstellung des Ermittlungsverfahrens Az. 14 Js 3396/03 durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim (OStA Gottfriedsen), mit Vfg. v. 25.04.03

N. Kilb hat gesagt…

Die Sache mit der Hegeverpflichtung dem Wolf gegenüber sehe ich selbst auch als sehr kritisch wenn sogar unsinnig. Meiner Meinung nach ist dies ein schwaches Argument wenn nicht sogar eine Ausrede den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Wie würde ihrer Meinung nach denn so eine "Hege" gestalten?
Sie argumentieren mitLuchs, Wildkatze und co. welche unter dem Jagdrecht aufgeführt sind. Nun meine Frage zu welchem Zweck sind diese Tiere denn da drin enthalten, da man sie ja nicht bejagen darf aufgrund der Schutzverhältnisse. Wenn sie als Argument wieder die "Hege" anführen würde ich gerne auch in diesem Fall wissen wie diese Aussieht.
Als Ökologe halte ich die künstliche Anzucht von Wildtieren im Falle von Raubtieren als eher kontraproduktiv, da sich ein Raubtierbestand ja u.a. an der Menge der natürlichen Beutetiere orientiert.

Hunsrückwilderer hat gesagt…

Nehmen Sie beispielsweise die Teilnahme an Monitoring-Maßnahmen. Dies wird derzeitig als der wichtigste Baustein für den Wolfsschutz in Deutschland gesehen. Jäger sind permanent draussen und könnten auf diese Weise einen enormen Beitrag leisten.

Nun kann man argumentieren, dass sie dies auch so könnten. Klar könnten Sie. Man kann ja auch Nachbars Garten mähen. Deswegen tut man es aber noch lange nicht.

Ich schrieb es mehrfach. Bei der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht geht es darum, Verantwortlichkeiten zu schaffen und zu verdeutlichen.

Mir hat bislang noch niemand ein Argument nennen können, das gegen die Aufnahme spricht. Wie gesagt: Kuchs, Wildkatze und Co. entwickeln sich prächtig, ebenso die Greifvogelarten. Wenn die Aufnahme ins Jagdrecht aber nicht schadet und potentiell geeignet ist, Interesse und Verantwortung bei den Jägern zu schaffen, warum sollte dann eine Aufnahme nicht erfolgen.

Nur weil bestimmte Gruppen wieder an ihren Vorurteilen hängen und nicht über den eigenen Schatten springen können? Bitteschön.

T. Zinnecker hat gesagt…

Ein aktueller Fall, warum der Wolf unter keinen Umständen ins Jagdrecht gehört.
Der erste Jäger schießt einem Wolf während einer Drückjagd eine vordere Pfote kaputt, der Wolf schleppt sich auf eine Lichtung wo er von der Kugel des nächsten Weidmannes getroffen wird, die ihm die Wirbelsäule zertrümmert. Regungslos, da unfähig zu laufen, bleibt das seltene Tier liegen. Im Rahmen der Euthanasie zielt der nächste Jäger aus 75m auf den Kopf und zerfetzt die halbe Schnauze des Tieres. Nach sage und schreibe 3 Std will man sich um den Tod des Tieres vergewissern, welches immer noch am Leben ist und weiter 2 Schüsse sind erforderlich um den Wolf endlich von seinem Leiden zu erlösen.
Ihr bildet Euch ein Herr über allen Lebens zu sein, Ihr maßt es Euch an zu entscheiden wer Leben darf und wer nicht! Ein Gericht hat das bestätigt, Ihr habt KEIN Recht über das Leben eines hochgefährdeten Tieres zu entscheiden. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in solchen Fällen eine Strafe von 50 000 Euro vor oder 5 Jahre Knast und ich hoffe, dass dies endlich auch umgesetzt wird. http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/jaeger-muessen-woelfe-leiden-lassen/

Hunsrückwilderer hat gesagt…

Erstens ist das alter Kaffee, Herr Zinnecker. Über diesen Fall wurde hier schon unlängst berichtet: http://tinyurl.com/38pq3tl. Zweitens spricht auch dieser Fall nicht dagegen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Wer fürchtet oder nicht will, dass Jäger ihrer aus § 22a BJagdG resultierenden Pflicht nachkommen, könnte diesen Paragrafen entsprechend modifizieren. Drittens sollte man sich aber fragen, ob es wirklich sinnvoll ist. Sie wollen also derlei schwerst-verletzte Tiere leiden lassen? Ich gehe jede Wette ein, dass niemand nach der Verteilung eines Tierarztes verlangt hätte, wenn dieser einen so schwer verletzten Wolf eingeschläfert hätte. Richtig? Nur: Die rechtliche Ausgangslage ist in beiden Fällen die absolut gleiche. Darüber sollte man einmal nachdenken.

Für den Idiotismus des Erstschützen gibt es keinerlei rechtfertigung, das steht ausser Frage. Es ist ein Drama, dass dieser nicht ermittelt werden konnte und nun ein Jungjäger zum Sündenbock gemacht werden musste, der sich in einem enormen moralischen Konflikt juristisch falsch entschieden hat.

"Wir" Jäger bilden uns nicht ein, Herr über alles Leben zu sein. "Wir" Jäger übernehmen allerdings, das ist richtig, die Verantwortung für den Tod von Tieren, deren Fleisch von 98 % unserer Bevölkerung bereitwillig gegessen wird. Also etwas weniger Polemik, bitte.

Beste Grüße.

T. Zinnecker hat gesagt…

Nur ein Tierarzt ist in der Lage den tatsächlichen Gesundheitszustand einzuschätzen bzw. zu überprüfen. "Ein Tier töten darf nur derjenige, der das auch erlernt hat" deshalb würde man einem Tierarzt auch in den meisten Fällen keinen Vorwurf machen, würde er das Tier auf humane Art töten. In diesem Fall ballern min. 3 Jäger 5mal auf das Tier und der Todeskampf zieht sich über 3 Sdt hin, das ist nicht nur unhuman, das ist diabolisch! Der Wolf hätte medizinisch behandelt werden können und müssen, natürlich nur nach dem ersten Schuss, der die Pfote verletzt hat. Dazu wäre aber ggf. ein Jagdabbruch nötig gewesen um Beteiligte nicht zu gefährden, was für so eine Gesellschaft natürlich auf keinen Fall in Frage kommt. Richtig? Dass der Erstschütze nicht ermittelt werden konnte ist kein Drama sondern; Möglichkeit 1: Schlamperei. Bei einer Drückjagd muss ja wohl der Standort eines jeden Jägers bekannt sein. Möglichkeit 2: schlichtweg Spetzelwirtschaft.
Ich für meinen Teil gehöre dann wohl zu den 2% die nicht zu Ihren Kunden gehören und nein, ich gehöre auch nicht zu denen, die Massentierhaltung durch ihren Konsum unterstützen.
Gegen den 2ten Jäger wird es im Übrigen gar kein Urteil geben, nicht mal eine Verhandlung. Grund dafür: Zu alt und zu krank. Komisch, 3 Jahre jünger durfte er noch mit einer scharfen Waffe durch den Wald rennen, bzw vom Zivi geschoben werden.

Na dann, Schöne Grüße

Hunsrückwilderer hat gesagt…

"Ein Tier töten darf nur derjenige, der das auch erlernt hat": Lesen Sie das TierSchG und lernen sie dazu, wer neben Metzgern und Tierärzten noch Wirbeltiere töten darf in unserer Gesellschaft. Und worüber reden wir denn: Wir reden über den letzten Schützen, der nun gehenkt wurde. Als dieser den Wolf zu erlösen versuchte, war die Wirbelsäule des Tieres durchschossen, das Tier versuchte sich über 5 Minuten erfolglos wegzuschleppen. Ob und warum das eigentliche Schwein nicht ermittelt werden konnte, weiß ich nicht. Bei vielen Drückjagden stehen die Schützen weit und ohne Sichtkontakt zueinander, Tiere wechseln zudem quer durch den Wald.
Und Sie verkennen einen ganz entscheidenden Punkt. Auch ein Tierarzt hätte verurteilt werden müssen. Es gibt keinen Rechtfertigungsgrund, der zu seinen Gunsten eingreift, aber nicht für einen Jäger gelten würde. Sie sind der lebende Beweis für mein Gedankenexperiment: Der Tierarzt soll straffrei ausgehen, der Jäger aber nicht. Das sind Forderungen rein auf emotionaler Basis. Das Gericht stellte im übrigen auf der Grundlage von Sachverständigengutachten fest, dass der Wolf nicht mehr überleben konnte.

Wie gesagt: Der erste Schütze ist der Lump in dieser Sache. Nicht der letzte.

Georg Holz hat gesagt…

Der Umweltminister heißt Frank Kupfer und nicht "Peter Kupfer" Herr Hunsrückwilderer.

Im übrigen sollten alle geschützten Arten, auch Luchs un Co. im Naturschutzgesetz und nicht im Jagdgesetz sein, das sagt allein schon der Name des Gesetzes.

Wenn es euch Jägern auch nur um den Schutz des Wolfes geht, so steht es euch frei dem NABU beizutreten und Wolfsschutz unter deren Flagge zu betreiben. Noch Fragen?
Wölfe ins Jagdgesetz? cui bono?

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