Dienstag, 16. Februar 2010

Verfassungsbeschwerde gegen das neue Waffenrecht

Die Fördervereinigung für Legalen Waffenbesitz e. V. (FvLW) hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das neue Waffengesetz einzulegen. Konkret geht es um die Neuregelung des § 36 Abs. 3 WaffG. Hiernach ist der Waffenbesitzer verpflichtet, den Waffenbehörden Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten, um die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung seiner waffen zu ermöglichen. In Frage steht insoweit die Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Grundgesetz.

Ohne Frage: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird damit tangiert. Allein das begründet aber noch keinen Verfassungsverstoß, der aber für die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde maßgeblich ist. In meinen Augen ist die gesetzliche Regelung in § 36 Abs. 3 WaffG verfassungskonform. Denn waffenrechtliche Konsequenzen drohen nach der gesetzgeberischen Intention erst bei wiederholter und renitenter Weigerung, mit der Behörde einen Termin zu koordinieren.

Andererseits muss sich die Regelung an den Voraussetzungen des Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz messen lassen. Und hier könnte in der Tat ein Ansatzpunkt für die Verfassungsbeschwerde zu sehen sein. Denn Einschränkungen sind nur zur Verhütung von gemeinen Gefahren oder dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig. Gerade aufgrund der vergangenen Amokläufe gibt es aber durchaus Argumente, auf die das Gericht zurückgreifen kann und wird, um eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu begründen.

Zwingend ist das jedoch nicht. Und natürlich wäre ein anderes Ergebnis begrüßenswert. Insofern möchte ich hier den Spendenaufruf der FvLW weitertragen. Das Verfahren wird wohl einen nicht unerheblichen Geldbetrag kosten, den man seitens der FvLW nicht alleine aufbringen kann. Deswegen ist man auf Spenden angewiesen. Alle Jäger, Sportschützen und sonstigen Waffenbesitzer sind dazu aufgefordert, mit einem kleinen Geldbetrag das Vorhaben zu unterstützen.

Mehr dazu auf der Homepage des FvLW.


1 Kommentare:

Michael Kuhn hat gesagt…

Nachdem in 99,999% der Fälle der/die Täter(in) die eigenen Hände zur Tatausübung verwendet um jemanden vom Leben zum Tode zu befördern, stellt sich ernsthaft die Frage, weshalb ausgerechnet den Sportschützen ihre Sportgeräte genommen werden sollen. Man sollte lieber allen Menschen vorsorglich die Hände amputieren, dann können auch keine Küchenmesser, Äxte, Molotow-Cocktails, Kettensägen, Zahnstocher, Golfschläger, Seile, selbstgebaute Flammenwerfer, Wäscheleinen, Computermonitore, Autos, Steine, Ketten, Kopfkissen oder die Hände selbst zur Tatausübung verwendet werden. Bei manchen Menschen könnte man rein prophylaktisch auch das Gehirn entfernen. Dann würden wir uns alle liebhaben und keine Morde würden mehr geschehen. Wobei - Dominik Brunner wurde ja totgetreten. Also Füße auch weg, mitsamt den Turnschuhen.

Jährlich sterben im Schnitt etwa 2.700 Menschen in Deutschland durch Mord und Totschlag. Von diesen Taten werden durchschnittlich 12 mit legalen Waffen begangen. Aufgeteilt auf Dienstwaffen, Jagdwaffen, Sportwaffen und Erbwaffen. Also etwa 3 von 2.700 Fällen betreffen tatsächlich Sportwaffen. Exakt 0,111% aller Morde/Totschlag.

99,889% der Fälle von Mord und Totschlag werden mit anderen Tatmitteln als legalen Sportwaffen begangen. Diese sollen aber nicht verboten werden. Ich frage mich, vor was manche Menschen sonst so Angst haben und wo diese denken lassen. Gesunder Menschenverstand? Fehlanzeige.

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