Donnerstag, 3. Dezember 2009

Nachtrag zur Verurteilung des Wolfsschützen

Einen interessanten Nachtrag zum Urteil gegen den Jäger, der einen Fangschuß auf einen Wolf abgegeben hatte, gibt es beim Jagtagebuch jagdblog.blogspot zu lesen. Es verdeutlicht anschaulich die moralische Zwickmühle, in der sich der Jäger befand. Schließlich ging wohl auch der Staatsanwalt davon aus, dass der Schütze aus guten Motiven heraus handelte und stand ihm eine gewisse Überforderung zu, weil er erst seit einem Jahr einen Jagdschein hatte.


0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen