Sonntag, 8. November 2009

Rauer Wind: Jagdrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Der Amoklauf von Winnenden und die danach folgende Waffenrechtsdiskussion ist noch nicht abgeklungen, da steht den Jägern schon neuer Ungemach ins Haus. Passend zur Jahreszeit kündigt sich an, dass uns bald rauer Wind ins Gesicht stehen wird. Ausgangspunkt des Sturmtiefs: Der Südwesten der Republik, namentlich das Saarland und Rheinland Pfalz. In beiden Ländern hat man sich vorgenommen, das Jagdrecht zu novellieren. Beide Vorhaben stehen dabei nach den ersten Anhaltspunkten unter keinem guten Stern.

Während im Saarland die Pläne quasi noch in den Kinderschuhen stecken - dort sind sie Bestandteil der aktuellen Koalitionsvereinbarung (ab S. 40) zwischen CDU, FDP und den Grünen - hat man in Rheinland-Pfalz wohl schon einen ersten Referentenentwurf geschrieben. Gleichwohl sind die Entwicklungen im Saarland anhand des Koalitionsvertrages absehbarer, denn in Rheinland-Pfalz existieren bisher nur vage Stellungnahmen zu diesem Thema - die jedoch gleichfalls nichts Gutes erahnen lassen.

Soweit das Jagdrecht im Saarland reformiert werden soll, muss man mit Erstaunen feststellen, dass hier offensichtlich die Dogmen des Ökologischen Jagdverbandes in Reinkultur umgesetzt werden. Überhaupt ist es erstaunlich, dass dem Thema Jagdrecht so umfassend und detailliert Platz in einer Koalitionsvereinbarung eingeräumt wird. Augenscheinlich und vor allem für den Unbeteiligten handelt es sich um nachvollziehbare Vorschläge, die dort abgedruckt sind. Wie so häufig, steckt der Teufel allerdings im Detail. Was ist nun aber überhaupt vorgesehen?

  • Ausrichtung des Jagdrechts an dem vernünftigen Grund zur Tötung von Tieren
  • Verbot des Abschusses wildernder Hunde und Katzen.
  • Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren.
  • Abschaffung der Fallenjagd.
  • Ersetzung der Regelungen betreffend Kirrung und Fütterung anhand wildbiologischer Erkenntnisse und jagdpraktischer Erfahrungen.* Abschaffung des Abschussplans für Rehwild, statt dessen Mindestabschußzahlen auf der Grundlage waldbaulicher Gutachten.
  • Verlängerung der Jagdzeiten für den Rehbock
  • Fortentwicklung der gesetzlich erlaubten Jagdarten unter den Gesichtspunkten von Effizienz, Verringerung des Jagddrucks und Tierschutz.
  • Einführung einer halbjährlichen Schonzeit für den Fuchs.
  • Start eines Modellprojekts "Bejagungsverbot Fuchs" mit wissenschaftlicher Betreuung.
  • Verbesserung der Durchsetzung von Wildschadensersatzansprüchen
  • Abschaffung der Jagdsteuer
Zudem will man den Belangen des Naturschutzes grundsätzlichen Vorrang vor jagdlichen Aspekten einräumen. Bisweilen geht es hier um Kernbereiche des jagdlichen Handelns, die überdacht werden sollen.

Erstaunlich mutet schon der Einstieg der Koalitionsvereinbarung an, wenn man das Jagdrecht "an dem vernünftigen Grund zum Töten von Tieren" ausrichten will. Es stellt sich die Frage, ob denn das Jagdrecht derzeit eine andere Intention verfolgt? Bei genauer Betrachtung muss dies wohl verneint werden. Im Grunde geht es hier um eine ganz elementare Grundfrage, die unmittelbar mit weiteren Aspekten der Neuerungsabsichten zusammenhängt. Rein anhand der verwendeten Terminologie, kann man darauf schließen, dass man hier die Jagd auf Beutegreifer (Fuchs, Marder, Krähe etc.) grundsätzlich hinterfragt. Bei den übrigen Wildarten ist ein vernünftiger Grund per se mit deren Verwertung gegeben. Da Beutegreifer aber in der Regel nicht verzehrt werden, können sie auch anderweitig kaum verwertet werden. Damit muss die Frage nach dem Sinn der Bejagung durchaus gestellt werden. Beantworten lässt sie sich freilich nur, wenn man zuvor definiert, was man als "vernünftigen" Grund ansieht. Und genau hier kommt es zum Streit zwischen zwei Lagern, der im Übrigen auch die Jägerschaft teilt. Einerseits will man einen vernünftigen Grund auch darin sehen, dass mit der Bejagung von Beutegreifern die Überlebenschancen von ohnehin bedrohten Tierarten in der heimischen Landschaft gewährleistet wird. Auf der anderen Seite lehnt man dies als unzulässigen Eingriff in die Natur entschieden ab. Ohne Frage: Diese Diskussion lässt sich auf dogmatische Grundpositionen herunter brechen, die einer Bewertung als richtig oder falsch nicht zugänglich ist. Somit geht es nur darum, wessen Argumente man für überzeugender hält. Hier positioniere ich mich klar auf der Seite derjenigen, die den regulierenden Eingriff für unerlässlich erachten. Dies ist eigentlich nicht Kern der mit diesem Beitrag behandelten Sache. Trotzdem will ich die für mich entscheidenden Argumente kurz nennen:

  • Beutegreifer haben aufgrund der gewandelten modernen Kulturlandschaft gegenüber ihrer Beute vielfach erhöhte Chancen. Ein intaktes Beute-Greifer-System existiert nicht mehr. Dies führt zum großflächigen oder zumindest regionalen Ausstreben heimischer Arten - soweit dies nicht ohnehin schon passiert ist.
  • Für diese Umstände sind wir Menschen verantwortlich. Daraus resultiert unsere Verantwortung, durch weitergehenden, schonenden Eingriff gefährdete Arten in ihrem Bestand zu schützen.
  • Der Einwand des unzulässigen Eingriffs in die Natur zählt insoweit nicht. Wir nehmen den Beutegreifern lediglich die Chancen, die wir ihnen zuvor überhaupt ermöglicht haben. Dabei geht es nicht darum, Beutegreifer gnadenlos zu minimieren. Ziel ist eine ausgewogene, an die landschaftlichen Begebenheiten angepasste Fauna. Zudem wird in anderen Bereichen ebenfalls nach Gutdünken durch den Mensch in die Natur eingegriffen, wenn es denn Naturschutzzielen dient. Hier erfolgt eine abweichende Betrachtung nur einmal mehr wegen der grundsätzlichen negativen Einstellung gegenüber der Jagd und dient in erster Linie nur dazu, diese zu verhindern.
  • Das der Jäger selbst ein über den Artenschutz hinaus bestehendes Interesse an der Bejagung von Beutegreifern hat, hebt deren Sinnhaftigkeit noch nicht auf.
Im Grunde ist es mittlerweile bekannt, welche negativen Auswirkungen Beutegreifer auf bedrohte Arten haben können. Sowohl die SOVON-Studie, als auch die Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaft Küstenvogelschutz, über die die Deutsche Jagdzeitung in ihrer Ausgabe 02/2009 berichtete, zeigen dies. Hoffnung verspricht insoweit das Modellprojekt "Bejagungsverbot Fuchs", dessen Ergebnisse in dieser Hinsicht unter Umständen weitere Klärung herbeiführen könnten. Paradox mutet hinsichtlich dieser Thematik insgesamt an, dass man im Rahmen des Koalitionsvertrages hinsichtlich des Naturschutzes feststellt:

"...dass der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine bedeutsame Aufgabe ist, der wir uns in
besonderem Maße verpflichtet fühlen. Der Verlust an Biodiversität schreitet weltweit rasant
voran und ist besonders deshalb dramatisch, weil der Verlust unumkehrbar ist.
Eine besondere Bedeutung kommt für uns dem Schutz der heimischen Tier- und
Pflanzenwelt zu..."

Mit der Einschränkung der Jagd auf Beutegreifer wird die zuvor reklamierte Biodiversität allerdings nicht erreicht werden. Soviel ist sicher. Vielen heimischen Vogelarten und anderen „Kleintieren“ wird das Überleben so unmöglich gemacht. Dies gilt auch im Hinblick auf das Verbot der Fallenjagd. Der Marder beispielsweise lässt sich ohne Fallen faktisch kaum bejagen. Die Fallenjagd stellt damit einen elementaren Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt dar. Dabei sind die Vorbehalte, auf die man beim Thema Fallenjagd regelmäßig trifft so ebenfalls nicht gerechtfertigt. Horrorgeschichten von Schlingen und abgetrennten Gliedmaßen sind in Deutschland längst ein Anachronismus. Entweder es wird unversehrt lebend gefangen oder aber sofort tödlich, jeweils unter Beachtung einer Vielzahl von Regelungen, die dem Tierschutz höchstmöglich gerecht werden.

Neben Beutegreifern sind es leider Gottes auch immer wieder wildernde Hunde und Katzen, die zu betrüblichen Erfahrungen Anlass geben. Insbesondere Katzen können sich als Problem für Singvögel und Kleinsäuger erweisen, während Hunde regelmäßig Rehwild und anderes Niederwild reißen. Exemplarisch sei hier nur auf den aktuellen Fall eines bis zur absoluten Erschöpfung gehetzten Hirsches verwiesen. Ich persönlich stehe dem Abschuss von wildernden Hunden und Katzen allerdings auch kritisch gegenüber. Bisweilen ist in meinen Augen ein Abschuss zu schnell möglich. Die existierenden Regelungen entsprechen dabei tatsächlich nicht mehr dem Zeitgeist und dürften in der Tat mitverantwortlich für die schwindende Akzeptanz der Jägerschaft sein. Nur: Ein Freifahrtschein für achtlose Haustierhalter darf hieraus nicht folgen. Diese müssen angehalten werden, ihre Tiere ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Sinnvoller wäre hier theoretisch die Einführung empfindlicher Geldbußen und der Abschuss nach Androhung als ultima ratio. Dem stehen andererseits große praktische Schwierigkeiten entgegen. Trotzdem ist damit das uneingeschränkte Verbot nicht zu rechtfertigen.

Gespannt darf man sein, welche neuen Regelungen man sich hinsichtlich Kirrung und Fütterung überlegen wird. Derzeit weiß ich nicht, welche Regelungen hierüber im Saarland existieren – ich meine mich zu erinnern, dass es eine Art Selbstverpflichtung der Jäger gibt, nicht zu füttern und nur eingeschränkt zu kirren. In diese Richtung werden denn dann auch die Neuregelungen wiesen. Detailliert kann ich hier auf diesen Themenkomplex nicht eingehen, denn das würde den Rahmen sprengen. Zunächst sollte man auch die inhaltliche Ausgestaltung diesbezüglich abwarten.

Gleiches gilt grundsätzlich für die geplante „Fortentwicklung erlaubter Jagdarten unter Berücksichtigung von Effizienz, Jagddruck und Tierschutzaspekten“. Hiermit kann viel gemeint sein. Von Periodenjagd bis hin zu veränderten Jagdzeiten – vieles scheint möglich. Manches könnte sinnvoll sein, manche Vorstellung ist besorgniserregend. Demnach muss man auch hier abwarten, was genau am Ende herauskommt. Nur: Die Intention der Vorschläge insgesamt, lässt auch hier einschneidende Maßnahmen befürchten.

Dabei erscheint es paradox, dass man einerseits nach dem vorstehend Gesagtem unter anderem den Jagddruck minimieren will, andererseits die Jagdzeit auf Rehböcke verlängern möchte. Hier wird deutlich, dass es nicht um sachliche Neuerungen geht. Es vollzieht sich lediglich ein Paradigmenwechsel hin zur „ökologischen Jagd“ im Sinne des Ökologischen Jagdverbandes. Hintergrund: Rehböcke werfen im Oktober ihr Gehörn ab. Damit endete bisher auch im Oktober landläufig die Jagd auf Rehböcke. Den Reformisten vom Ökologischen Jagdverband ist gerade dieser Punkt ein Dorn im Auge. Seitens derer wird argumentiert, man manifestiere hiermit einen „Trophäenkult“, der nicht mehr angemessen sei. Diese Sichtweise stößt bei der „traditionellen“ Jägerschaft auf heftige Gegenwehr. Sie werfen dem Ökologischen Jagdverband vor, in erster Linie an der Reduktion des Rehwildbestandes interessiert zu sein – aus finanziellen, waldbaulichen Interessen. Dieser Vorwurf ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Jagd auf Rehböcke ist ein halbes Jahr lang möglich. Eigentlich genug Zeit, um den Abschuss zu erfüllen. Natürlich ist Rehwild nach dem Abwerfen gerade auf Drückjagden schwerer anzusprechen. Und natürlich wird deswegen weniger Rehwild auf Drückjagden geschossen – auch weibliches. Ich frage mich aber, ob das nun wirklich so schlimm ist bzw. ob die verlängerte Jagdzeit auf den Rehbock tatsächlich die Jagd in ein neues Jahrhundert führt. Freilich gibt es keinen tiefgründigen wildbiologischen Sinn für ein Jagdzeitende im Oktober. Eine ganz andere Frage ist aber, ob daraus zwingend die Verlängerung der Jagdzeit folgen muss. Niemand ist gezwungen, Rehgehörne im Wohnzimmer aufzuhängen. Dennoch erachte ich die Entscheidung für oder gegen einen Abschuss auch am Gehörn festzumachen, als durchaus sinnvoll. Wie A. v. Bayern in seinem Standardwerk „Über Rehe“ eindrucksvoll nachgewiesen hat, ist für die Gehörnentwicklung maßgeblich der Ernährungszustand mitentscheidend. Insoweit können Rückschlüsse von der Gehörnentwicklung zum Gesundheits- und Ernährungszustand gezogen werden. Lässt man dieses Kriterium außer Acht, verkommt die Rehwildjagd mehr und mehr zu einem blinden Abschuss getreu dem Motto Zahl vor Wahl aus finanziellen Interessen. Was uns Jägern also hinsichtlich der Raubzeugbejagung zum Vorwurf gemacht wird, ist an anderer Stelle gut und billig. Hieran kann man die blinden Dogmen erkennen, mit denen das in Rede stehende Vorhaben gestrickt wird.

Dass man im Saarland insoweit auch die Abschusspläne für Rehwild abschaffen will, um stattdessen Mindestabschusszahlen festzusetzen, stützt diese These einmal mehr. Denn als „Mindestabschusszahl“ fungierten die Abschusspläne bislang ohnehin. Zukünftig wird es lediglich keine Obergrenzen mehr für den Abschuss von Rehwild geben. Reh! Bumm! So wird das in Zukunft aussehen. Dabei habe ich mit der Abschaffung der Abschusspläne selbst kein Problem. Deren Erfüllung ist ohnehin nicht kontrollierbar. An diesen Aspekten kann man sehr schön sehen, was die Dogmen des Ökologischen Jagdverbandes im Endeffekt bedeuten: Jagd als reine Schalenwildreduktion zur Erhöhung wald- und feldbetriebswirtschaftlicher Ergebnisse. Schade, denn einige ihrer Thesen verdienen Zustimmung.

Einen letzten Nackenschlag erhält die Jägerschaft dann noch mit der Ankündigung, dass Jagdgenossen in Zukunft ihre Wildschadensersatzansprüche leichter durchsetzen können sollen. Mir ist bereits unklar, wo da bisher Schwierigkeiten bestanden. Man darf gespannt sein.

Angesichts der Vielzahl der drohenden Einschnitte, wirkt die salomonische Ankündigung, auch die Jagdsteuer reduzieren zu wollen, gerade zu als Farce.

In Rheinland-Pfalz bietet sich ein ähnliches Bild.

  • Abschaffung der Grundsätz deutscher Waidgerechtigkeit
  • Einschränkung des "Haustierabschusses"
  • Beschränkung des Störverbotes auf bedrohte Tierarten
  • Abschaffung des bestätigten Jagdaufsehers
  • Verpflichtung zum Abschuss von Wild, dass sich außerhalb seines Bewitschaftungsraumes aufhält
  • Mindestabschusszahlen (auch für Schwarzwild) und Möglichkeit zur Kontrolle derselben mit körperlichem Nachweis; Abschaffung des Abschussplanes für Rehwild
  • kürzere Jagdpachtzeiten
Vieles hiervon ist ebenfalls nicht einleuchtend. Wo liegt der Sinn bei der Abschaffung des bestätigten Jagdaufsehers? Wieso soll es nur für für bedrohte Tierarten ein Störverbot geben? Im übrigen schlägt auch hier wieder die wirtschaftliche Sichtweise des ÖJV voll durch. Was sich so schön und naturnah anhört ("ökologisch"), will Wildtiere dazu zwingen, sich in bestimmten Bewirtschaftunsräumen aufzuhalten. Die Pflicht (!), Wildarten ausserhalb ihrer "Bewirtschaftungsräume" zu erlegen, zeigt schon von seiner Terminologie, dass dieses Vorgehen mit naturbezogener Bejagung nur noch wenig zu tun hat.

Den Gipfel der Weisheit hat man dann damit erreicht, dass mden Jäger von der Einhaltung der Grundsätze der Waidgerechtigkeit entbinden will. Dieses Vorhaben ist so unnötig wie ein Kropf. Wem schadet diese ethische Verpflichtung? Wie kann die Aufhebung einer ethischen Untergrenze einen Nutzen für Jagd, Mensch, Tier und Natur bringen? Die Streichung dieses Begriffs, an dem sich die "Ökojäger" immer wieder aus mir unerfindlichen Gründen aufreiben soll nun zu einem besseren Jagdwesen in Deutschland führen?

Na dann Waidmannsheil, oder besser


Gutschalenwildreduktion!


Nachtrag: Erster Widerstand






2 Kommentare:

Lüderitz hat gesagt…

ÖJV = ökonomischer Jagdverband

Rehwildculling wird als höchstes Ziel angestrebt und gleichzeitig wird der Niedergang des Niederwildes - v.a. Bodenbrüter - billigend in Kauf genommen.

Niemand hasst sein Wild mehr, als der deutsche Ökojäger...

Hunsrückwilderer hat gesagt…

Tja, ich kann in einigen Punkten Symphatie für die Haltung des ÖJV aufbringen. Allerdings sehe ich es genauso wie Du, dass hinsichtlich waldbaulichen Aspekten bisweilen massiv über die Stränge geschlagen wird. Der uneingeschränkte Grundsatz "Wald vor Wild" hat in meinen Augen mit naturnaher bzw. "ökologischer" Jagd nichts zu tun. Was den ÖJV bisweilen rettet, ist sein "Ö". Dieses erzeugt einen dermaßen guten Schein, dass die Positionen der "Ökojäger" über jeden Zweifel erhaben scheinen. Würden die "Lodenjockel" vom DJV ähnliche Positionen einnehmen, würde man sie in der Öffentlichkeit als rücksichstlose Totschiesser an die Wand nageln.

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