Das Amtsgericht Dannenberg hat nun den Jäger verurteilt, der vor rund zwei Jahren einen Fangschuss auf einen Wolf abgegeben hat. Die Strafe: Tausend Euro und Einzug der Tatwaffe.
Hintergrund des Urteils: Auf einer Gesellschaftsjagd im Wendland wurde ein Wolf zunächst angeschossen. Der Angeklagte gab dem verletzten Tier dann den Fangschuss - nach seiner Einlassung, um dem Leiden ein Ende zu setzen.
Das Amtsgericht urteilte jetzt, dass er dies nicht hätte tun dürfen. Ich habe das Urteil nicht gelesen. Klar dürfte aber werden, dass die in dem Schuss zu sehende Straftat nicht von der Rechtsordnung gebilligt wird und keiner Rechtfertigung, wie etwa den Notstandsregelungen, unterfällt. Jedenfalls scheint dies die Rechtsaufassung des Amtsgerichts Dannenberg zu sein. Ich teile diese Meinung, ohne auf die Begründung näher eingehen zu wollen. In meinen Augen fehlt es bereits an einem notstandsfähigen Rechtsgut. Vor allem in Internetforen war viel über diese Frage diskutiert worden. Man darf gespannt abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder ob noch Rechtsmittel folgen.
Im übrigen gilt die Rechtslage nicht für den Wolf exklusiv, sondern lässt sich auf andere geschützte Arten übertragen. Auch wenn es je nach Einzelfall als unnötige Quälerei empfunden werden mag: Auch stark verletzte Tiere dürfen nicht durch einen Jäger getötet werden, wenn sie besonderen Schutz geniessen. Das ist die ratio des Ganzen. Und daran müssen wir uns halten. Bei Wolf, Wildkatze und Co. gilt also: Tierarzt rufen.
Interessante Frage die ich mir gerade stelle: Wer trägt dafür eigentlich die Kosten? Also besser doch keinen Tierarzt rufen? Das ist irgendwie auch keine Lösung. Aber ein Fangschuss dürfte nach dem Urteil jedenfalls die schlechteste Variante darstellen.
Hintergrund des Urteils: Auf einer Gesellschaftsjagd im Wendland wurde ein Wolf zunächst angeschossen. Der Angeklagte gab dem verletzten Tier dann den Fangschuss - nach seiner Einlassung, um dem Leiden ein Ende zu setzen.
Das Amtsgericht urteilte jetzt, dass er dies nicht hätte tun dürfen. Ich habe das Urteil nicht gelesen. Klar dürfte aber werden, dass die in dem Schuss zu sehende Straftat nicht von der Rechtsordnung gebilligt wird und keiner Rechtfertigung, wie etwa den Notstandsregelungen, unterfällt. Jedenfalls scheint dies die Rechtsaufassung des Amtsgerichts Dannenberg zu sein. Ich teile diese Meinung, ohne auf die Begründung näher eingehen zu wollen. In meinen Augen fehlt es bereits an einem notstandsfähigen Rechtsgut. Vor allem in Internetforen war viel über diese Frage diskutiert worden. Man darf gespannt abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder ob noch Rechtsmittel folgen.
Im übrigen gilt die Rechtslage nicht für den Wolf exklusiv, sondern lässt sich auf andere geschützte Arten übertragen. Auch wenn es je nach Einzelfall als unnötige Quälerei empfunden werden mag: Auch stark verletzte Tiere dürfen nicht durch einen Jäger getötet werden, wenn sie besonderen Schutz geniessen. Das ist die ratio des Ganzen. Und daran müssen wir uns halten. Bei Wolf, Wildkatze und Co. gilt also: Tierarzt rufen.
Interessante Frage die ich mir gerade stelle: Wer trägt dafür eigentlich die Kosten? Also besser doch keinen Tierarzt rufen? Das ist irgendwie auch keine Lösung. Aber ein Fangschuss dürfte nach dem Urteil jedenfalls die schlechteste Variante darstellen.



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