In Mecklenburg-Vorpommern wird es vorerst keinen Schießnachweis für Jäger geben. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat nach Pressemeldungen die zugrunde liegende Verordnung für nichtig erklärt. Der ausschlaggebende Punkt für diese Entscheidung dürften aber eher formale Aspekte gewesen sein: Der Schiessnachweis knüpft an die subjektive Leistungsfähigkeit des Jägers an und wurde durch das in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Ministerium mittels Verordnung vorgeschrieben. Dies ist aber mangels entsprechender gesetzlicher Regelung nur für objektive Einschränkungen möglich. Dem Schiessnachweis fehlt die notwendige Ermächtigungsgrundlage.
Auf den ersten Blick scheinen die nächsten Schritte faktisch vorgegeben: Man wird wohl über den Landtag die notwendige Ermächtigungsgrundlage schaffen. Auf den zweiten Blick könnte die Entscheidung aber richtungsweisender sein, als von vielen gedacht. Höchst interessant ist die scheinbar (das Urteil selbst ist bisher noch nicht zu lesen) genau vorgenomme Abgrenzung des Gerichts zwischen objektiven und subjektiven Einschränkungen. Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Jagdrechts wieder den Ländern zugefallen - mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine. Dies soll gewährleisten, dass ein in Schleswig-Holstein abgelegter Jagdschein auch in Bayern gilt. Mithin geht es darum, dass den Ländern das Aufstellen weiterer Hürden für den Jäger hinsichtlich seiner Person nicht möglich sein soll. Nach dieser Sichtweise könnte auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nicht einfach eine entsprechende Regelung schaffen. Hierzu wäre dann ein Bundesgesetz notwendig. Ob dieses jedoch zustande kommt...
Man kann lange über Sinn und Unsinn des Schiessnachweises diskutieren. Ich persönlich bin gegen ihn, weil er in meinen Augen keinen wirklichen Nutzen mit sich bringt. Fakt ist: Das Thema wird uns weiter beschäftigen.
Auf den ersten Blick scheinen die nächsten Schritte faktisch vorgegeben: Man wird wohl über den Landtag die notwendige Ermächtigungsgrundlage schaffen. Auf den zweiten Blick könnte die Entscheidung aber richtungsweisender sein, als von vielen gedacht. Höchst interessant ist die scheinbar (das Urteil selbst ist bisher noch nicht zu lesen) genau vorgenomme Abgrenzung des Gerichts zwischen objektiven und subjektiven Einschränkungen. Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Jagdrechts wieder den Ländern zugefallen - mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine. Dies soll gewährleisten, dass ein in Schleswig-Holstein abgelegter Jagdschein auch in Bayern gilt. Mithin geht es darum, dass den Ländern das Aufstellen weiterer Hürden für den Jäger hinsichtlich seiner Person nicht möglich sein soll. Nach dieser Sichtweise könnte auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nicht einfach eine entsprechende Regelung schaffen. Hierzu wäre dann ein Bundesgesetz notwendig. Ob dieses jedoch zustande kommt...
Man kann lange über Sinn und Unsinn des Schiessnachweises diskutieren. Ich persönlich bin gegen ihn, weil er in meinen Augen keinen wirklichen Nutzen mit sich bringt. Fakt ist: Das Thema wird uns weiter beschäftigen.



7 Kommentare:
Ich bin auch auf das Urteil gespannt, das ich jetzt in Abschrift angefordert habe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung war ausgesprochen verkünstelt und problematisch. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass die Norm kassiert wurde. Das Gegenargument wg. Gesetzgebungskompetenzen und Reservatrecht greift dagegen nicht im Grundsatz, sondern nur im Hinblick auf die fehlsame konkrete Ausgestaltung. Ein in einem Bundesland ausgestellter Jagdschein muss, in der Tat, auch in den anderen anerkannt werden. Die landesrechtlichen Anforderungen als solche können und dürfen aber durchaus verschieden sein.
Darüber hatten wir ja schon an anderer Stelle diskutiert. Und ich meine immer noch, dass das "Recht der Jagdscheine" weit zu verstehen ist. Bringen die Gesetzesmaterialien da eigentlich etwas mehr Licht ins Dunkel (Merkposten: Raussuchen und Lesen)? Die Frage ist ja auch, warum man in MV den umständlichen Weg eines Jagdverbots gegangen ist. Glaubte man am Ende dort selbst nicht an eine entsprechende Regelungskompetenz?
Das Jagdrecht wird in Zukunft sowieso spannender. Es wird spannend zu sehen sein, ob und wie der Bundesgesetzgeber auf die nun beginnende Zersplitterung des Jagdrechts reagiert. Auch für und Jäger birgt das Schierigkeiten: Vor dem Drückjagdbesuch in einem fremden Bundesland kann man am Abend vorher nochmal schnell das fremde Jagdgesetz studieren und recherchieren, ob es dazu nicht schon eine neuere Bundesregelung gibt.
Auch rechtstechnisch gibt es da viele Fragen, die ich noch nicht durchdrungen habe....
Warum fragst Du? Bewußte innerministerielle Sabotage. Der Jagdreferent, FD Martin Rackwitz, war von Anfang an *gegen* jede Art von Schießnachweis. Ich habe mehrfach mit ihm gesprochen.
Föderalisierung und damit Verbodenständigung des viel zu ideologisch determinierten und zu realitätsfernen Jagdrechts ist übrigens für mich eine gute Sache und keine "Zersplitterung". :-)
PS:
1. "Warum?", fragst Du?
So sollte es korrekt geschrieben stehen. Sorry. Zeichensetzung ist halt wichtig. ;-)
2. Habe gerade eben das OVG-Urteil in meiner heutigen Post erspäht. Mal lesen...
Bewusste ministerielle Sabotage ist allerdings schon ein recht heftiger Vorwurf. Ich kann das allerdings nicht beurteilen. Soweit reichen meine Kontakte nicht ;).
Ich bin grundsätzlich immer etwas skeptisch, was die Regelungskompetenz auf Landesebende angeht. Klar: Nur so kann man regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Allerdings bieten sich so immer wieder Spielwiesen für landesfürstliche Eitelkeiten nach dem Motto: "Wenn ich sonstwo schon nix darf, dann mach' hier aber Mal so richtig auf mich aufmerksam". Worin das endet, sieht man an der Bildungspolitik. Ein jedes Land hat "bahnbrechende Ideen", die im Grunde in puren Katstrophen enden. Ich selbst bin bildungspolitisch schon mehrfach gefühltes Opfer solcher Kapriolen geworden. Und ich habe wenig Lust, als Jäger ähnliches zu erfahren.
Das aktuelle Heft der DJZ bietet eine ungewöhnliche Umkehrung sonst üblicher Verhältnisse: ein sehr gutes und urteilsfähiges Editorial (Frank Rakow) und einen hundsmiserablen Artikel im Textteil, den man wirklich nur als bewußte und massive Desinformation einstufen kann. :-(
Nicht gelesen...
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